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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Strehlow Therapiezentrum GmbH

für therapeutische Leistungen, Selbstzahlerleistungen, Fitnessangebote, Präventionskurse, Hausbesuche und Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Strehlow Therapiezentrum GmbH, Havelstraße 23, 39126 Magdeburg, E-Mail: kontakt@strehlow-therapie.de, nachfolgend „Therapiezentrum“ genannt.


1.2 Die AGB gelten gegenüber Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden an Kursen und Fitnessangeboten sowie gegenüber Unternehmen und sonstigen Auftraggebern, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
 

1.3 Das Therapiezentrum erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Osteopathie, Erweiterte Ambulante Physiotherapie, Handtherapie, orthopädische und neurologische Therapie, Sportphysiotherapie, Fitnesstraining, Präventionskurse, Hausbesuche sowie Betriebliches Gesundheitsmanagement.
 

1.4 Soweit für einzelne Leistungen besondere Vereinbarungen, Behandlungsverträge, Kursbedingungen, Mitgliedschaftsverträge, Angebote oder sonstige Vertragsunterlagen vereinbart werden, gehen diese im Falle von Widersprüchen den vorliegenden AGB vor.
 

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen von Kundinnen, Kunden oder Auftraggebern gelten nur, wenn das Therapiezentrum ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch Terminvereinbarung, Unterzeichnung eines Behandlungs-, Kurs-, Fitness- oder Angebotsvertrages, Annahme eines Angebots, Buchung einer Leistung oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
 

2.2 Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail, über Online-Kontaktformulare oder auf sonstigen durch das Therapiezentrum angebotenen Wegen vereinbart werden.
 

2.3 Bei gesetzlich verordneten Heilmittelleistungen setzt die Leistungserbringung regelmäßig eine gültige ärztliche Verordnung sowie die Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen voraus.
 

2.4 Bei Selbstzahlerleistungen, Fitnessleistungen, Präventionskursen und Leistungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ergeben sich Inhalt und Umfang der Leistungen aus der jeweiligen Vereinbarung, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder den ausgehängten beziehungsweise veröffentlichten Informationen.

3. Therapeutische Leistungen

3.1 Das Therapiezentrum erbringt therapeutische Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards und mit der gebotenen Sorgfalt.
 

3.2 Art, Umfang, Dauer und Ziel der Behandlung richten sich nach der ärztlichen Verordnung, der therapeutischen Befundung, der individuellen Vereinbarung sowie den fachlichen Erfordernissen.
 

3.3 Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Therapeutische Leistungen dienen der Behandlung, Linderung, Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung körperlicher oder funktioneller Fähigkeiten, können jedoch keinen garantierten Erfolg sicherstellen.
 

3.4 Die Auswahl der konkret eingesetzten therapeutischen Maßnahmen erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Therapiepersonals unter Berücksichtigung der Verordnung, der Beschwerden, der Befunde und der gesundheitlichen Situation der Patientin oder des Patienten.
 

3.5 Patientinnen und Patienten haben keinen Anspruch auf Behandlung durch eine bestimmte Therapeutin oder einen bestimmten Therapeuten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflichten der Patientinnen, Patienten und Kunden

4.1 Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, alle für die Behandlung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Beschwerden, Vorerkrankungen, Operationen, Medikamenten, Allergien, Schwangerschaft, Kontraindikationen, Schmerzen, Unfällen und sonstigen gesundheitsrelevanten Umständen.
 

4.2 Änderungen des Gesundheitszustands, neu auftretende Beschwerden oder ärztliche Hinweise sind dem Therapiezentrum unverzüglich mitzuteilen.
 

4.3 Für die Behandlung erforderliche Unterlagen, insbesondere Heilmittelverordnungen, Befunde, Arztberichte, Kostenübernahmeerklärungen, Befreiungsausweise oder Versicherungsnachweise, sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen.
 

4.4 Kann eine Leistung aufgrund fehlender, fehlerhafter, unvollständiger oder ungültiger Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, ist das Therapiezentrum berechtigt, die Behandlung abzulehnen, zu verschieben oder privat abzurechnen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
 

4.5 Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, therapeutische Hinweise, Übungsanleitungen und Sicherheitshinweise zu beachten. Übungen und Trainingsmaßnahmen außerhalb der Praxis erfolgen eigenverantwortlich, sofern keine betreute Durchführung vereinbart wurde.

5. Heilmittelverordnungen, Kostenübernahme und Zuzahlungen

5.1 Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten erfolgt die Abrechnung verordneter Heilmittelleistungen grundsätzlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
 

5.2 Gesetzliche Zuzahlungen und Eigenanteile sind von den Patientinnen und Patienten zu tragen, soweit keine gültige Befreiung vorgelegt wird.
 

5.3 Die gesetzliche Zuzahlung ist ab dem zweiten Behandlungstermin fällig.
 

5.4 Das Therapiezentrum übernimmt keine Gewähr dafür, dass private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, gesetzliche Krankenkassen oder sonstige Kostenträger die Kosten einer Leistung vollständig oder teilweise übernehmen, soweit keine verbindliche Kostenzusage vorliegt.
 

5.5 Privatpatientinnen, Privatpatienten und Selbstzahlerinnen und Selbstzahler bleiben unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
 

5.6 Wird eine Verordnung von einem Kostenträger ganz oder teilweise nicht anerkannt, weil erforderliche Angaben fehlen, Fristen überschritten wurden oder sonstige Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine private Abrechnung gegenüber der Patientin oder dem Patienten erfolgen, soweit dies rechtlich zulässig und individuell vereinbart ist.

6. Selbstzahlerleistungen und Privatleistungen

6.1 Selbstzahlerleistungen und Privatleistungen sind Leistungen, die nicht oder nicht vollständig über gesetzliche Kostenträger abgerechnet werden.
 

6.2 Art, Umfang und Preis der Selbstzahlerleistung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung, Preisliste, Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot.
 

6.3 Die Vergütung ist unabhängig von einer Erstattung durch Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstige Dritte zu zahlen.
 

6.4 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.

7. Termine, Terminabsagen und Ausfallhonorar

7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Patientinnen, Patienten und Kunden sind verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
 

7.2 Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser so früh wie möglich abzusagen.
 

7.3 Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
 

7.4 Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen kann das Therapiezentrum ein Ausfallhonorar berechnen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Berechnung rechtlich zulässig ist.
 

7.5 Das Ausfallhonorar beträgt mindestens 30 EUR je ausgefallenem Termin. Über die jeweils aktuell gültige Höhe des Ausfallhonorars wird der Patientin oder dem Patienten beim Erstkontakt vor Ort informiert.
 

7.6 Der Patientin, dem Patienten oder Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Therapiezentrum kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
 

7.7 Dem Therapiezentrum bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 

7.8 Erscheint eine Patientin, ein Patient oder Kunde verspätet, kann sich die Behandlungs- oder Leistungszeit entsprechend verkürzen, sofern nachfolgende Termine dies erforderlich machen. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung besteht in diesem Fall nicht.
 

7.9 Muss das Therapiezentrum einen Termin aus wichtigem Grund absagen, etwa wegen Krankheit des Personals, technischer Störungen, höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, der geltenden Preisliste, der Verordnung, dem Angebot, dem Vertrag oder den gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Abrechnungsgrundlagen.
 

8.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
 

8.3 Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift.
 

8.4 Gerät eine Kundin, ein Kunde oder Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist das Therapiezentrum berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
 

8.5 Bei zurückgegebenen Lastschriften, fehlgeschlagenen Abbuchungen oder Rückbuchungen können die hierdurch entstehenden Bank- und Bearbeitungskosten weiterberechnet werden, soweit die Kundin, der Kunde oder Auftraggeber die Rückbuchung zu vertreten hat.
 

8.6 Das Therapiezentrum kann die weitere Leistungserbringung verweigern, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden und kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Fortsetzung der Behandlung entgegensteht.

9. Fitnessangebote, Mitgliedschaften und Training am Gerät

9.1 Für Fitnessangebote, Training am Gerät, freies Training, betreute Trainingsangebote, 5er-Karten, 10er-Karten, Monatsmitgliedschaften oder vergleichbare Angebote gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
 

9.2 Voraussetzung für die Nutzung der Trainingsflächen und Geräte ist eine fachliche Einweisung durch das Therapiezentrum, soweit diese für das jeweilige Angebot vorgesehen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
 

9.3 Die Kundin oder der Kunde versichert, gesundheitlich zur Teilnahme am Training geeignet zu sein. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Beschwerden, Schwangerschaft, Vorerkrankungen oder Unsicherheiten ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen und das Therapiezentrum zu informieren.
 

9.4 Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung, soweit es sich nicht ausdrücklich um eine betreute therapeutische oder medizinisch angeleitete Leistung handelt.
 

9.5 Die Geräte und Einrichtungen sind sachgemäß, pfleglich und entsprechend der Einweisung zu nutzen. Sicherheits-, Hygiene- und Verhaltenshinweise des Personals sind zu beachten.
 

9.6 Das Therapiezentrum ist berechtigt, Kundinnen und Kunden von der Nutzung auszuschließen, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen, Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden, die Hausordnung verletzt wird oder andere Personen gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.
 

9.7 Der Vertrag wird über den angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Die Tarife „Fitness Silber“ und „Fitness Gold“ und „Fitness Basis“ verlängern sich jeweils um 1 Monat, falls sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
 

9.8 Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o.ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch das „Sportstudio Havel 23“ kann aus wichtigem Grund kündigen.
 

9.9 Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 10€ fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem „Sportstudio Havel 23“ unverzüglich mitzuteilen.
 

9.10 Die Verwaltung des Mitgliedsbeitrags erfolgt über die Plattform „eversports“. Dazu ist es notwendig, eine Mailadresse zur Registrierung anzugeben. Das Mitglied bekommt daraufhin eine Einladungsmail, in der es eine Aufforderung gibt, einen Link zu aktivieren und ein Passwort zu vergeben. Über „eversports“ wird der Beitrag monatlich eingezogen.
 

9.11Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
 

9.12 Nicht genutzte Trainingstermine, Karten oder Mitgliedschaftszeiten werden nur erstattet oder verlängert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des „Sportstudio Havel 23“ aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch nimmt.
 

9.13 Das Mitglied verpflichtet sich, den Chip nur persönlich zu verwenden und diesen nicht Dritten zu überlassen. Das 5€ Chippfand wird bei Rückgabe und der offiziellen Beendung des Vertrages zurückerstattet. Bei einer Beschädigung oder Verlust des Chips behält sich das „Sportstudio Havel 23“ das Recht vor, das bezahlte Pfand einzubehalten.
 

9.14 Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das „Sportstudio Havel 23“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
 

9.15 Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. 
 

9.16 Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von „Sportstudio Havel 23“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
 

9.17 Das „Sportstudio Havel 23“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
 

9.18 Das „Sportstudio Havel 23“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des „Sportstudio Havel 23“ mit einer Höchstsumme von 500.000€ bei Personenschäden und bis zu 130.000€ bei Sachschäden versichert.
 

9.19 Das „Sportstudio Havel 23“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO wird gewährleistet.
 

9.20 Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das „Sportstudio Havel 23“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
 

9.21 5er- und 10er-Karten sind, sofern nicht anders vereinbart, personengebunden und nicht übertragbar.

10. Präventionskurse und Gesundheitskurse

10.1 Für Präventionskurse, Gesundheitskurse, Gruppenkurse und vergleichbare Kursangebote gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
 

10.2 Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Bestätigung durch das Therapiezentrum und, soweit vorgesehen, Zahlung der Kursgebühr.
 

10.3 Die Anmeldung erfolgt über den Empfang des Therapiezentrums bzw. über die Plattform „eversports“. Der vereinbarte Beitrag wird monatlich von “eversport” eingezogen. Bis spätestens 1 Woche vor Beginn der ersten Kurseinheit kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer unentgeltlich absagen.
 

10.4 Das Therapiezentrum kann Kurse absagen oder verschieben, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Kursleitungen ausfallen oder sonstige wichtige Gründe vorliegen.
 

10.5 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Maximal warden 10 Personen pro Kurs zugelassen. Kursabsagen durch das Therapiezentrum erfolgen bis spätestens 1 Woche vor Beginn der ersten Kurseinheit.
 

10.6 Bei Absage eines Kurses durch das Therapiezentrum werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin angerechnet.
 

10.7 Die Erstattung von Kursgebühren durch Krankenkassen oder sonstige Kostenträger wird nicht garantiert. Die Kundin oder der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen einer möglichen Erstattung vorab mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären.
 

10.8 Teilnahmebescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn die hierfür erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
 

10.9 Die Mindestanwesenheit für Teilnahmebescheinigung beträgt 80% der Kurseinheiten.
 

10.10 Versäumte Kurseinheiten können nur nachgeholt werden, wenn dies organisatorisch möglich ist und ausdrücklich angeboten wird.

11. Hausbesuche und mobile Therapie

11.1 Hausbesuche und mobile therapeutische Leistungen erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und nach Verfügbarkeit.
 

11.2 Voraussetzung für einen Hausbesuch ist, dass die Patientin oder der Patient beziehungsweise eine vertretungsberechtigte Person den Zugang zur Wohnung, Einrichtung oder zum vereinbarten Behandlungsort sicherstellt.
 

11.3 Die Patientin oder der Patient hat für eine geeignete, sichere und hygienische Behandlungsumgebung zu sorgen.
 

11.4 Kann ein Hausbesuch nicht durchgeführt werden, weil die Patientin oder der Patient nicht angetroffen wird, der Zugang nicht möglich ist oder die Behandlungsumgebung ungeeignet ist, kann ein Ausfallhonorar beziehungsweise eine Vergütung nach Maßgabe der Regelungen zu Terminabsagen berechnet werden.
 

11.5 Die Abrechnung von Wegegeld und Anfahrtspauschalen erfolgt mittels Abrechnung über die jeweilige Verordnung der Patientin oder des Patienten. 
 

11.6 Bei Hausbesuchen in Pflegeeinrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen gelten ergänzend die dortigen organisatorischen Vorgaben, soweit diese mit den vertraglichen Pflichten und der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vereinbar sind.

12. Betriebliches Gesundheitsmanagement

12.1 Leistungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, insbesondere Gesundheitschecks, Bewegungsangebote, Ergonomieberatung, Schulungen, Kurse, Workshops, Maßnahmen zur Stressbewältigung oder vergleichbare Leistungen, werden auf Grundlage individueller Angebote und Vereinbarungen erbracht.
 

12.2 Inhalt, Umfang, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl, Vergütung und Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag.
 

12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Teilnehmerzahlen, Räumlichkeiten, technischer Ausstattung, Sicherheitsanforderungen, betrieblichen Rahmenbedingungen und Ansprechpartnern.
 

12.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die teilnehmenden Beschäftigten freiwillig teilnehmen, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes zulässig vereinbart ist.
 

12.5 Personenbezogene Gesundheitsdaten von Beschäftigten werden nur verarbeitet oder an den Arbeitgeber weitergegeben, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine ausdrückliche, freiwillige und informierte Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
 

12.6 Das Therapiezentrum schuldet bei BGM-Leistungen keine arbeitsmedizinische, psychotherapeutische, ärztliche oder rechtliche Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen Qualifikationen vorliegen.
 

12.7 Zugesagte BGM-Termine, Workshops und Unternehmenseinsätze können bis zu 1 Woche vor Beginn kostenlos durch die Kundin oder den Kunden storniert werden. Bei Absage bis zu 48 Stunden vor Beginn fallen Stornokosten in Höhe von 50% an, danach ist durch die Kundin oder den Kunden der volle zuvor verhandelte Preis zu zahlen.
 

12.8 Reisekosten, Materialkosten, Vorbereitungszeiten, Mindestbuchungsdauer und Teilnehmerober-grenzen sind im jeweiligen Angebot des Therapiezentrums angegeben und aufgeschlüsselt.

13. Minderjährige und nicht voll geschäftsfähige Personen

13.1 Bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen ist für den Vertragsschluss und die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
 

13.2 Gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, behandlungsrelevante Informationen mitzuteilen und, soweit erforderlich, bei der Behandlung oder Einweisung mitzuwirken.

13.3 Für die Teilnahme von Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Personen an Fitnessangeboten oder Gesundheitskursen etc. gibt es keine Begleitpflichten. Diese Regelung kann jedoch in Absprache mit der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter individuell angepasst warden. 

14. Hausordnung, Hygiene und Verhalten

14.1 Die Kundinnen, Kunden, Patientinnen, Patienten und Teilnehmenden haben die Hausordnung, Hygieneregeln sowie die Hinweise des Personals zu beachten.
 

14.2 In den Praxis-, Kurs- und Trainingsräumen ist auf gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und einen respektvollen Umgang zu achten.
 

14.3 Trainingsgeräte, Behandlungsräume, Kursräume, Umkleiden und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
 

14.4 Das Therapiezentrum kann Personen von der weiteren Nutzung oder Teilnahme ausschließen, wenn sie wiederholt oder erheblich gegen Verhaltens-, Sicherheits- oder Hygieneregeln verstoßen, andere Personen belästigen oder gefährden oder den Praxisablauf erheblich stören.
 

14.5 Die Patientin oder der Patient wird beim Erstkontakt im Therapiezentrum über die aktuell gültige Hausordnung umfassend informiert. Dies beinhaltet u.a. die Handtuchpflicht, das Tragen von Sportschuhen im Sportbereich usw.
 

14.6 An allen Standorten des Therapiezentrums stehen ausreichend Schließfächer für das Verwahren persönlicher Wertgegenstände während des Aufenthalts der Patientin oder des Patienten zur Verfügung. Das Therapiezentrum übernimt keine Haftung für verloren gegangene Wertsachen oder Garderobe.

15. Gutscheine, Aktionen und Sonderangebote

15.1 Gutscheine, Aktionsangebote und Sonderkonditionen gelten nur im jeweils angegebenen Umfang und Zeitraum.
 

15.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 

15.3 Sämtliche Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Sofern nicht anders übermittelt, sind die Gutscheine des Therapiezentrums nicht personengebunden und können auf eine andere Person übertragen warden. Ein vorhandenes Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden.

16. Haftung

16.1 Das Therapiezentrum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Therapiezentrum nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin, der Kunde, die Patientin, der Patient oder der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
 

16.3 Im Übrigen ist die Haftung des Therapiezentrums ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 

16.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Therapiezentrums.
 

16.5 Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände, Geld, Schmuck oder elektronische Geräte übernimmt das Therapiezentrum keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Therapiezentrums oder seiner Mitarbeitenden.
 

16.6 Kundinnen und Kunden haften für Schäden, die sie durch unsachgemäße Nutzung von Geräten, Einrichtungen oder Räumen oder durch schuldhafte Verletzung von Sicherheits-, Hygiene- oder Verhaltenspflichten verursachen.

17. Datenschutz, Gesundheitsdaten und Dokumentation

17.1 Das Therapiezentrum verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
 

17.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Therapiezentrums.
 

17.3 Das Therapiezentrum dokumentiert die Behandlung und bewahrt Behandlungsunterlagen nach den gesetzlichen Vorgaben auf.
 

17.4 Eine Löschung von Behandlungsdaten erfolgt nur, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
 

17.5 Die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail kann Sicherheitsrisiken aufweisen. Vertrauliche Gesundheitsdaten sollten daher nur über geeignete Kommunikationswege übermittelt werden.
 

17.6 Newsletter, werbliche Informationen oder sonstige elektronische Werbung werden nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder gesetzlichen Erlaubnis versendet.

18. Vertragsdauer und Kündigung

18.1 Die Dauer des jeweiligen Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, dem gewählten Tarif, dem Kursangebot, der Verordnung oder dem Angebot.
 

18.2 Verträge über einzelne Behandlungen enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise Abschluss der jeweiligen Verordnung.
 

18.3 Laufzeitverträge, insbesondere Fitnessmitgliedschaften oder vergleichbare Dauerschuldverhältnisse, können nach Maßgabe der jeweiligen Vertragsbedingungen gekündigt werden.
 

18.4 Der Vertrag wird über den angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Die Fitnesstarife verlängern sich jeweils um 1 Monat, falls sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
 

18.5 Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o.ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch das Therapiezentrum kann aus wichtigem Grund kündigen.
 

18.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

18.7 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

19. Änderung der AGB

19.1 Das Therapiezentrum ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist. Das gilt insbesondere bei Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsänderungen, technischen oder organisatorischen Anpassungen, der Notwendigkeit von Klarstellungen ohne wesentliche wirtschaftliche Nachteile.
 

19.2 Änderungen werden rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge/Einzelbehandlungen gelten diese Änderungen nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder gesetzlich zulässig ist.
 

19.3 Änderungen werden rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Einzelbehandlungen gelten Änderungen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

20. Verbraucherschlichtung

20.1 Das Therapiezentrum ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 

20.2 Die E-Mail-Adresse des Therapiezentrums lautet: kontakt@strehlow-therapie.de.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

21.2 Soweit die Kundin, der Kunde, die Patientin oder der Patient Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
 

21.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Therapiezentrums, soweit gesetzlich zulässig.
 

21.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

21.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
 

 

Stand: 24.06.2026

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